Erinnern Villach

Euthanasie-Opfer

Die Nationalsozialisten bereiteten die Tötung von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen systematisch vor. Bereits im Jänner 1934 tritt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchs“ in Kraft, auf dessen Grundlage die Nationalsozialisten fortan zwangsweise Sterilisationen und Abtreibungen anordnen konnten. In Österreich wurde dieses Gesetz ab Jänner 1940 angewendet.

1935 deutete Hitler auf dem Reichsparteitag in Nürnberg gegenüber Reichsärzteführer Wagner an, dass er beabsichtige, die „unheilbar Geisteskranken zu beseitigen“. Die Absichten dahinter waren sowohl rassistischer als auch wirtschaftlicher Natur: die „Beseitigung“ rassisch „Minderwertiger“ und die damit verbundene Senkung der Kosten für ihre Betreuung und Versorgung. Der Massenmord beginnt mit der „Kindereuthanasie“: In sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilkliniken wurden Kinder durch eine Injektion mit dem Medikament Luminal, Nahrungsentzug oder absichtlich herbeigeführten Lungenentzündungen getötet. Auch im Gaukrankenhaus Klagenfurt wurden derartige Tötungen durchgeführt.

Parallel dazu liefen Vorbereitungen, um auch psychisch und physisch beeinträchtigte Erwachsene gezielt zu töten. Benannt wurde diese sogenannte „T-4 Aktion“ nach der Adresse der Organisationszentrale in Berlin – Tiergartenstraße 4. Ab Anfang 1940 erfolgte die massenhafte Ermordung in Gaskammern. Getötet wurden nicht nur geistig und körperlich Beeinträchtigte, sondern auch PatientInnen mit chronischen Krankheiten.

Die Tötungen fanden in abseits gelegenen Anstalten statt. (Bernburg, Brandenburg, Grafenek, Hadamar, Hartheim, Sonnenstein). Betroffene Personen aus Österreich wurden in der Regel in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz deportiert, wo sie meist unmittelbar nach ihrer Ankunft in als Duschen getarnten Gaskammern ermordet werden.

Nach Protesten seitens der Kirche und der Bevölkerung wurde die „T-4 Aktion“ im August 1941 zwar offiziell gestoppt, inoffiziell wurden die Tötungen nun jedoch dezentral, d.h. in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort und nicht mehr in zentralen Tötungsanstalten, fortgeführt. In Kärnten werden diese Menschen vor allem im Gaukrankenhaus Klagenfurt getötet.
Hierzulande sind der „T-4 Aktion“ mindestens 600 Menschen zum Opfer gefallen; der späteren dezentralen Euthanasie mindestens 800 Menschen.

Quellen und weiterführende Literatur: 
Herwig Oberlerchner; Helge Stromberger: Sterilisiert, vergiftet und erstickt. Das Wüten der NS-Euthanasie in Kärnten, Klagenfurt 2017.
Helge Stromberger: Die Ärzte, die Schwestern, die SS und der Tod. Kärnten und das produzierte Sterben im NS-Staat, Klagenfurt 2002.
Kärntner Landesarchiv, Landesgericht Klagenfurt, Strafakten, Niedermoser-Prozess (Vg Vr 907/45).

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